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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1. Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung des umstehenden Auftrages die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere über Preise, Lieferung, Zahlung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz uneingeschränkt an.

1.2. Bezüglich des umstehenden Lieferauftrages ergibt sich der Umfang aus der Vertragsurkunde (Auftrag), eventuellen Verkaufs- und technischen Unterlagen, soweit diese vom Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.

1.3. Soweit der umstehende Auftrag Grundstücke betrifft, so versichert der Auftraggeber mit seiner Unterschrift unter der Vertragsurkunde (Auftrag), dass er Eigentümer des den Auftrag betreffenden Grundstückes ist bzw. dass er vom Eigentümer bevollmächtigt wurde, den umstehenden Auftrag zu erteilen.

1.4. Sollten dem umstehenden Auftrag Leistungen zu Grunde liegen, welche der Eintragung nach der Handwerksordnung bedürfen, werden diese Arbeiten vom Auftragnehmer nur an eingetragene Handwerksunternehmen vergeben bzw. durch Handwerksmeister selbst durchgeführt bzw. überwacht.

2. Auftragsausführung

Die Auftragsausführung bzw. Lieferung erfolgt an dem vom Auftraggeber genannten Ort. Für etwaige Genehmigungen ist der Auftraggeber selbst zuständig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ist für die Auftragsausführung bzw. Lieferung eine bestimmte Zeit vereinbart, beginnt diese erst, wenn vom Auftraggeber beizubringende Unterlagen sowie nach Vorliegen aller verbindlichen Maße beim Auftragnehmer.

3. Preise

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine festen Preise vereinbart wurden, werden die Preise auf Grundlage der am Tag der Auftragsausführung bzw. Lieferung gültigen Preise berechnet.

Die Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Mehrwertsteuer. Ändert sich die Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss, so wird der Rechnung die Mehrwertsteuer, welche zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung gültig ist, zu Grunde gelegt.

3.2. Die Auftragsbestätigung ist nur gültig, wenn die vertraglich vereinbarte Anzahlung in Höhe von 30% geleistet worden ist.

3.3. Sollte die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nicht geleistet worden sein, nimmt sich der Auftragnehmer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

4. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung, Schadenersatz und Gewährleistung

4.1. Sofern der Auftraggeber vor Fertigung des in Auftrag gegebenen Werkes vom Vertrag zurücktritt bzw. diesen kündigt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu beanspruchen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der dem Auftragnehmer entstandene Schaden niedriger oder kein Schaden entstanden ist.

4.2. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nach Fertigung der Bauteile bzw. des Werkes, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Lieferung von Bauteilen ohne Montage 100% des Gesamtauftragswertes und bei Lieferung und Montage 90% des Gesamtauftragswertes. Dem Auftraggeber ist es unbenommen weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese werden von dieser Vereinbarung nicht berührt.

4.3. Sollte bei beim Montageprozess festgestellt werden, dass die Auftragsausführungen bzw. die Montage aus technischen Gründen in der vorgesehenen Art und Weise nicht möglich ist, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragnehmer ein Recht zum Vertragsrücktritt ohne dass der Auftraggeber berechtigt ist, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen haben den Schaden grob fahrlässig verursacht.

4.4 Auf die verbaute Sicherheitstechnik gibt der Auftragsnehmer eine Gewährleistung von 2 Jahren. Für einzelne Systeme gibt der Hersteller individuelle Garantie Laufzeiten vor.

Unsere Rechnungen sind 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

5. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

6. Zahlungen können mit  schuldbefreiender  Wirkung  ausschließlich  an  den Auftragnehmer selbst erfolgen.

7. Als Vorauszahlungen werden fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 70% bei Montagebeginn. Werden  die  Vorauszahlungen  nicht  pünktlich  geleistet,  ist  der Auftragnehmer berechtigt,  seine  weitere  Tätigkeit  einzustellen  bzw.  bis  zur  Zahlung  aufzuschieben.

8. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter  dem  üblichen  Vorbehalt  ihrer  Einlösung,  ihrer  Diskontierungsmöglichkeit  sowie  gegen Übernahme  sämtlicher,  im  Zusammenhang  mit  der  Einlösung  stehenden  Kosten  durch  den Auftraggeber. Diskont-und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.

Bei Teilleistungen steht  dem das  Recht  auf  Verlangen  entsprechender  Teilzahlungen zu.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtauftragswertes bleiben die vom Auftragnehmer gelieferten Waren und Bauteile Eigentum des Auftragnehmers.